Abklärungen
Nach Eingang der Anmeldung prüft die IV-Stelle, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Leistungen der IV erfüllen.
Die IV-Stelle holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der Erwerbssituation oder der Tätigkeit im Aufgabenbereich notwendig sind. Ein interdisziplinäres Team aus Fachpersonen der beruflichen Eingliederung, der Arbeitsvermittlung, der Abklärungsstellen, der Sachbearbeitung sowie Ärzten des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) usw. wirkt bei der Abklärung und der Entscheidfindung mit. Die IV-Stelle arbeitet mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen zusammen.