Die IV übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen vor dem 20. Altersjahr. Für Behandlungen nach dem 20. Altersjahr ist je nach Situation die Kranken- und Unfallversicherung oder die Militärversicherung zuständig. Weitere Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die IV sind:
Ausrichtung auf die berufliche Eingliederung
Mit der Behandlung muss die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich verbessert werden können.
Anerkanntes Geburtsgebrechen liegt vor
Liegt ein Geburtsgebrechen vor, übernimmt die IV die Kosten bis zum 20. Altersjahr. Die IV führt eine Liste mit allen medizinisch anerkannten Geburtsgebrechen.
Im Gegensatz zur Krankenversicherung zahlt die IV die vollen Kosten, die versicherten Personen schulden keine Franchise oder einen Selbstbehalt.