Frühzeitige IV-Anmeldung
Zeichnet sich ab, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer vollständigen oder voraussichtlich längerdauernden Invalidität führen wird, ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig. Nur so kann zum Beispiel mit Eingliederungsmassnahmen verhindert werden, dass jemand seine Arbeitsstelle verliert. Der Rentenanspruch besteht frühestens 6 Monate nach dem Einreichen der Anmeldung bei der IV-Stelle und wenn während eines ganzen Jahres eine durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40% bestanden hat.
Wer kann die Anmeldung vornehmen?
Einen Anspruch anmelden kann:
- die versicherte Person
- ihr gesetzlicher Vertreter
- Behörden oder Dritte, welche die versicherte Person regelmässig unterstützen oder dauernd betreuen
Die versicherte Person muss ihre Anmeldung zum Bezug von Leistungen eigenhändig unterzeichnen, sofern dies möglich ist.