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Privatperson

Ich beziehe
eine IV-Rente


Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Das ist das erklärte Ziel der IV-Stelle Kanton Bern. Ein Anspruch auf eine IV-Rente besteht aber nicht automatisch auf Lebzeiten.


Änderung der gesundheitlichen Situation

Eingliederungsorientierte Rentenrevision (EOR)
Auch nach der Zusprache einer Rente kann sich der Gesundheitszustand verändern beziehungsweise stabilisieren. Daher prüft die IV-Stelle Kanton Bern regelmässig, ob sich die persönliche, medizinische oder finanzielle Situation von Rentenbezügerinnen und Rentenbezügern verändert hat. Stellt sie fest, dass sich die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessern lässt, sucht sie das Gespräch und wird gegebenenfalls Massnahmen zur Eingliederung einleiten. Auch IV-Rentnerinnen und -Rentner mit stabilisierter Gesundheit und realistischen Aussichten auf eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt können sich direkt bei der IV-Stelle melden. In solchen Fällen prüft diese, ob die Voraussetzungen für eine eingliederungsorientierte Rentenrevision erfüllt sind und leitet gegebenenfalls Massnahmen zur Eingliederung ein.

Die Betroffenen erhalten während den Massnahmen zur Eingliederung weiterhin ihre Rente – und bei einem allfälligen Verdienstausfall ein Taggeld.

Übergangsleistungen beziehungsweise erleichtertes Wiederaufleben der Rente nach EOR
Wenn die berufliche Eingliederung nicht wie geplant klappt oder sich der Gesundheitszustand innerhalb von drei Jahren nach abgeschlossener eingliederungsorientierter Rentenrevision wieder verändert, treten Übergangsleistungen in Kraft. Das bedeutet, dass die Betroffenen bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ihre ehemalige Rente zugesprochen erhalten. Währenddessen überprüft die IV-Stelle den Rentenanspruch neu. So wird sicherstellt, dass die Betroffenen weiterhin die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten.

Meldepflicht

Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente stehen unter einer Meldepflicht. Teilen Sie uns jede Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, welche den Leistungsanspruch beeinflussen kann, mit:

  • Adressänderung (Formular Adressänderung)
  • Veränderung des Gesundheitszustandes
  • Einen mehr als drei Monate dauernden Auslandaufenthalt
  • Geburten, Todesfall und Änderungen im Zivilstand sowie Änderungen in Pflegeverhältnissen
  • Unterbrechung oder Beendigung einer Ausbildung bei über 18-Jährigen
  • Änderungen in den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, z.B. Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit
  • Untersuchungshaft, Straf- oder Massnahmenvollzug in In- und Ausland