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Leistungen der IV

Invalidität &
Anspruch


Eine obligatorische Versicherung

Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.


Anspruch auf Leistungen der IV

Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbsfähigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich bleibend oder zumindest für längere Zeit bestehen. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird.

Es spielt keine Rolle, ob der Gesundheitsschaden körperlicher, psychischer oder geistiger Natur ist, ob er schon bei der Geburt bestanden hat oder Folge einer Krankheit oder eines Unfalls ist.

Die Leistungen sollen…

  • die Invalidität mit geeigneten, einfachen und zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben,
  • die verbleibenden ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen,
  • zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung für der betroffenen Versicherten beitragen.

Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit

Was im täglichen Sprachgebrauch als Synonym verwendet wird, ist entscheidend wenn es um die juristische Bedeutung der Invalidität geht.

Die Arbeitsunfähigkeit beschreibt die Einbusse, die aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung in der bisherigen Tätigkeit entstanden ist. Diese bemisst sich aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen in jedem Beruf anders. Je nach Situation kann eine versicherte Person nicht mehr im angestammten Beruf arbeiten, nach Kursen oder Umschulungen aber durchaus in einer anderen Tätigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeit bedeutet eine krankheitsbedingte Einbusse auf dem gesamten Arbeitsmarkt.

Eine Invalidität besteht, wenn während mindestens zwölf Monaten eine durchschnittliche Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40% bestanden hat und zukünftig eine erhebliche und dauerhafte Erwerbsunfähigkeit besteht.


Der Invaliditätsgrad

Die Rentenleistungen werden aufgrund des Invaliditätsgrades bestimmt. Erst ab einem Invaliditätsgrad von mehr als 40% gibt es einen Anspruch auf eine IV-Rente. Der Invaliditätsgrad wird durch einen Einkommensvergleich berechnet. Mit nachfolgender Simulation ersehen Sie, wie sich der Vergleich vom Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung mit dem möglichen Verdienst mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf den Invalidätsgrad auswirken.

  • Berechnung des Invaliditätsgrades