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Arbeitgebende

Neue
Mitarbeitende gewinnen


Sie möchten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber die Grundhaltung von sozialer Verpflichtung nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten ausdrücken. Engagieren Sie sich in der beruflichen Integration und nutzen Sie das Potenzial von Menschen in Ihrer Region.


Das Unterstützungsangebot

Als Arbeitgeberin, als ARbeitgeber profitieren Sie von folgenden Vorteilen bei einer Stellenvermittlung über die IV:

  • Die richtige Person am richtigen Ort: Klärung der Bedürfnisse sowie Suche nach einer für die Stelle passende Person und Erstellung eines spezifischen Leistungsprofils. Der Aufwand und die Kosten für eine öffentliche Ausschreibung entfällt.
  • Begleitung und Coaching während der Einarbeitungsphase, wenn Fragen auftauchen oder Hindernisse auftreten.
  • Bereitstellen von finanziellen Mitteln, damit ein allfälliger Mehraufwand minimiert werden kann:
    So kann die IV-Stelle zum Beispiel während maximal 6 Monaten einen Teil des Lohnes in Form eines Einarbeitungszuschusses im Rahmen der Leistungsverminderung während der Einarbeitung übernehmen. Auch werden Beiträge zur Durchführung von Integrationsmassnahmen der IV im Betrieb ausbezahlt.
  • Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nach einer Anstellung oder Umplatzierung aus gesundheitlichen Gründen in den ersten drei Jahren mehr als 15 Tage pro Jahr wieder arbeits­unfähig wird, kann eine Entschädigung für Beitragserhöhungen der Sozialversicherun­gen ausbezahlt werden.

Arbeitsversuch

In einer drei- bis maximal sechsmonatigen Probephase wird die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters geprüft.

Die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber entrichtet in dieser Zeit keinen Lohn und geht somit kein Risiko ein. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält ein Taggeld von der IV. Der konkrete Arbeitsversuch wird in einer Vereinbarung geregelt. Darin werden die Rahmenbedingungen sowie Ziel, Zweck und Dauer festgelegt. Der Arbeitsversuch ist insbesondere auch ein Instrument für Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, bei denen Eingliederungspotenzial vorhanden ist. Im Idealfall folgt auf den Arbeitsversuch ein festes Anstellungsverhältnis.


Arbeitgebende geben jungen Menschen eine Perspektive

Für junge Menschen ist es besonders wichtig, dass sie einen Beitrag in der Gesellschaft leisten können.

Die IV-Stelle Kanton Bern setzt sich deshalb stark für die berufliche Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein. Wir suchen verantwortungsbewusste und zukunftsorientierte Arbeitgebende, die sich in der Ausbildung von jungen Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen engagieren möchten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre:

  • «Mein erster Job, meine Chance – unsere Zukunft»

  • Melden Sie uns Ihre freien Stellen oder Ausbildungsplätze

    Oder unter der Telefonnummer

    +41 58 219 73 44