In einer drei- bis maximal sechsmonatigen Probephase wird die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters geprüft.
Die Arbeitgeberin, der Arbeitgeber entrichtet in dieser Zeit keinen Lohn und geht somit kein Risiko ein. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter erhält ein Taggeld von der IV. Der konkrete Arbeitsversuch wird in einer Vereinbarung geregelt. Darin werden die Rahmenbedingungen sowie Ziel, Zweck und Dauer festgelegt. Der Arbeitsversuch ist insbesondere auch ein Instrument für Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger, bei denen Eingliederungspotenzial vorhanden ist. Im Idealfall folgt auf den Arbeitsversuch ein festes Anstellungsverhältnis.