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Interinstitutionelle
Zusammenarbeit (IIZ)


Die interinstitutionelle Zusammenarbeit ist eine kundenorientierte Haltung, die den Menschen ins Zentrum stellt, unabhängig davon, welche Organisation zuständig ist.


Die interinstitutionelle Zusammenarbeit verfolgt das Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen voranzutreiben.

Sie ist insbesondere bei der Betreuung von Personen angezeigt, bei denen die Arbeitsunfähigkeit auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen ist (gesundheitliche, soziale, familiäre Probleme usw.). Als Folge davon kann häufig nicht eindeutig festgelegt werden, welche Institution für die betroffene Person zuständig ist. Es droht die Gefahr, dass diese zwischen den Institutionen hin- und hergeschoben wird. Im Rahmen der IIZ vereinbaren die Institutionen ein einheitliches, für alle Beteiligten verbindliches Vorgehen und regeln die Ansprechstelle für die betroffene Person.

Im Rahmen der IIZ wurden der Datenaustausch sowie der Zugang der Institutionen zu den Eingliederungsmassnahmen der IV-Stellen, der kantonalen Arbeitsämter und der Kantone erleichtert. Zu den Partner-Institutionen der IV-Stellen gehören:

  • die kantonalen Arbeitsämter
  • die Durchführungsorgane der kantonalen Sozialhilfegesetze
  • private Versicherungseinrichtungen
  • Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
  • andere öffentliche und private Institutionen, die für die Eingliederung der versicherten Person wichtig sind.

Die IV-Stelle Kanton Bern hat mit den drei wichtigen IIZ-Partnern Amt für Arbeitslosenversicherung, Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz BKSE sowie Case Management Berufsbildung CMBB bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen, damit sichergestellt wird, dass die fallführenden Personen in der direkten Zusammenarbeit gemeinsam Lösungen entwickeln, bei denen die versicherte Person im Zentrum steht.