Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, unterstützt die IV Sie mit einer Hilflosenentschädigung oder einem Assistenzbeitrag.
Privatperson
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Wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, unterstützt die IV Sie mit einer Hilflosenentschädigung oder einem Assistenzbeitrag.
Wer bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Hinsetzen, Essen, Körperpflege usw. auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält unter gewissen Voraussetzungen eine Hilflosenentschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt von dem Schweregrad der Hilflosigkeit ab. Es kann zudem der Anspruch auf eine sogenannte lebenspraktische Begleitung entstehen.
Für Menschen, die eine Hilfslosenentschädigung beziehen und selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu Hause leben möchten, kann die IV einen Assistenzbeitrag ausrichten.
Anna Tschan | sehbehindert, bezieht eine Hilflosenentschädigung